Integrationsunternehmen


wasni ist ein Inklusionsunternehmen (auch: Integrationsunternehmen)

Ein Inklusionsunternehmen (bis 2017 war der rechtliche Begriff "Integrationsunternehmen") ist ein juristisch selbständiger besonderer Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Das Besondere ist, dass diese Unternehmen wirtschaftliche Ziele verfolgen und gleichzeitig dauerhaft auf einem großen Anteil seiner Arbeitsplätze Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Inklusionsunternehmen zählen im Rahmen des SGB IX zu den Instrumenten für die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen.

Die Grundidee ist, dass Menschen mit und ohne Behinderungen Hand in Hand arbeiten. In Inklusionsunternehmen sollen deshalb mindestens 25 und höchstens 50 Prozent schwerbehinderte Beschäftigte arbeiten. Damit tragen sie im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Inklusion bei. Inklusion bedeutet, allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen.

Inklusionsunternehmen gibt es vorwiegend im Dienstleistungsbereich. Selten im produzierenden Gewerbe. wasni ist in Deutschlands das erste Inklusionsunternehmen, das Kleidung herstellt.

Inklusionsunternehmen, wie wasni, werden in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt. Sie erhalten aus der sogenannten Ausgleichsabgabe, die Unternehmen bezahlen, welche nicht eine gesetzlich vorgegebene Mindestanzahl an schwerbehinderten Menschen in ihrem Unternehmen beschäftigen, für den besonderen Aufwand, der mit der Beschäftigung eines hohen Anteils an Menschen mit Behinderung verbunden ist, in bestimmten Fällen einen Nachteilsausgleich. Zuschüsse kann es ferner geben für den Aufbau und die Ausstattung des Unternehmens sowie zur Betriebserweiterung und zur Modernisierung.

In Baden-Württemberg erfolgt die Unterstützung von Inklusionsunternehmen über das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Unsere Unterstützung durch den KVJS sah bei Unternehmensstart so aus: wir haben für die Einstellung von 2 Mitarbeiterinnen mit Schwerbehinderung einen Zuschuss zu unseren Investitionen in Höhe von 50% bekommen (je 7.500€).

Beschäftigte in Inklusionsunternehmen sind sozialversicherungspflichtig und nach den Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts angestellt.

Abschließend und wie schon an anderer Stelle auf unserer Internetseite erwähnt:  Als Inklusionsunternehmen bezeichnen wir uns nicht nur auf Grund der entsprechende prozentualen Beschäftigung von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Unser Selbstverständnis lautet:  

Unsere Mitarbeiter*innen sind Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder sonstigen beruflichen Einschränkungen. Ansonsten sind wir ein „normales“ Unternehmen.